Sachkundenachweis für Hunde in Düsseldorf: Alles, was du wissen musst
Wenn ein Hund bei dir einzieht, gibt es einiges zu organisieren. In Nordrhein-Westfalen spielt dabei der Sachkundenachweis eine zentrale Rolle. Das Ziel dieser gesetzlichen Vorgabe nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) ist es, für ein sicheres und verantwortungsvolles Miteinander zwischen Mensch, Hund und Umwelt zu sorgen. Indem du zeigst, dass du über das nötige Wissen verfügst, legst du den Grundstein für ein harmonisches Zusammenleben.

Wer braucht einen Sachkundenachweis?
In der amtlichen Sprache heißt der Sachkundenachweis korrekt „Bescheinigung der Sachkunde gemäß § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG) NRW“ (für große Hunde), „Sachkundebescheinigung gemäß § 10 Abs. 3 LHundG NRW“ (für Hunde bestimmter Rassen) bzw. „Sachkundebescheinigung gemäß § 6 Abs. 2 LHundG NRW“ (für gefährliche Hunde).
Die 40/20-Regel – sogenannte große Hunde
Ob du einen Sachkundenachweis benötigst, hängt in Nordrhein-Westfalen von drei Faktoren ab: der Größe deines Hundes, seiner Einstufung als gefährlich oder seiner Rassezugehörigkeit. In den meisten Fällen greift die sogenannte „40/20-Regel“. Sobald dein Hund ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, bist du nach dem Landeshundegesetz dazu verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Kleine Hunde, die unter diesen Werten liegen, sind von dieser Nachweispflicht aktuell ausgenommen. Davon unabhängig gibt es jedoch eine wichtige Besonderheit für gesetzlich gelistete Hunde, ganz egal, wie groß oder schwer der Hund ist.
Für folgende Rassen (inklusive deren Kreuzungen) ist der Sachkundenachweis immer zwingend erforderlich:
- Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW): Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Wichtig: Hier muss die Prüfung zwingend beim amtlichen Veterinäramt abgelegt werden! Bei diesen Hunden gelten neben dem Sachkundenachweis zusätzliche Anforderungen wie Haltererlaubnis, Führungsauflagen und ggf. Wesenstests. Die genaue Einstufung erfolgt immer durch die zuständige Behörde im Einzelfall.
- Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.
So läuft die Sachkundeprüfung ab
Die Sachkundeprüfung überprüft in erster Linie dein theoretisches Wissen rund um Haltung, Verhalten, Gesundheit und die rechtlichen Vorgaben des Landeshundegesetzes NRW. Themen wie das Verhalten und die Körpersprache des Hundes, die rechtlichen Grundlagen des LHundG NRW sowie die allgemeinen Bedürfnisse, Haltung, Pflege, Ernährung, Gesundheit und Erste Hilfe stehen dabei im Fokus. Die theoretische Prüfung wird in Form von Multiple-Choice-Fragen durchgeführt und überprüft dein Wissen zu den relevanten Themenbereichen der Hundehaltung.
Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
Für eine erfolgreiche Vorbereitung empfiehlt es sich, frühzeitig mit den offiziellen Lernmaterialien zu arbeiten. Die Tierärztekammern stellen hierfür entsprechende Fragebögen und Lösungsschablonen zur Verfügung, die dir bei der Aneignung des nötigen Wissens für den Sachkundenachweis helfen. Ergänzend bieten verschiedene Hundeschulen, Hundetrainer oder andere Einrichtungen Vorbereitungskurse oder Schulungen an. Diese sind freiwillig und dienen der Vertiefung des Wissens, während für den Sachkundenachweis in der Regel die theoretische Prüfung ausreichend ist.
Wo kann ich die Sachkundeprüfung ablegen?
Ablegen kannst du die Sachkundeprüfung bei amtlich anerkannten Prüfern, etwa zugelassenen Tierärzten oder bei anerkannten sachverständigen Stellen nach dem Landeshundegesetz NRW. Dazu zählen ausschließlich durch die zuständigen Behörden bzw. die Tierärztekammer Nordrhein zugelassene Personen oder Einrichtungen. Informiere dich am besten frühzeitig über verfügbare Prüfungstermine und die anfallenden Kosten, die meist zwischen 30 € und 80 € liegen.
Was passiert nach bestandener Prüfung?
Sobald du die Bescheinigung erfolgreich in den Händen hältst, ist der letzte Schritt der formale Behördengang: Du musst den Nachweis zusammen mit dem Mikrochip-Nachweis und dem Versicherungsnachweis deiner Hundehaftpflichtversicherung bei der zuständigen Behörde der Stadt Düsseldorf einreichen. Die Stadt Düsseldorf erhebt hier eine Anmelde-Gebühr von € 40,00.
Dein Ansprechpartner bei der Stadt Düsseldorf ist die Sachbearbeitung Sachkundenachweis für Hunde nach dem Landeshundegesetz
E-Mail: veterinaeramt@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-93242
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und entsprechen dem Stand Juni 2026. Da sich gesetzliche Vorgaben, Verwaltungsverfahren und Anforderungen der zuständigen Behörden ändern können, empfiehlt es sich, vor der Anmeldung deines Hundes die aktuellen Informationen bei der Stadt Düsseldorf sowie den zuständigen Stellen zu prüfen.
Bitte beachte, dass ich keine Sachkundeprüfungen abnehme und auch keine Vorbereitungskurse gebe. Mein Fokus als Hundetrainerin liegt ganz auf der Praxis: Ich stehe dir im Raum Düsseldorf als Trainerin zur Seite, um dich und deinen Hund fit für den Alltag zu machen. Wenn du Unterstützung bei der Erziehung, Leinenführigkeit, Rückruf oder dem Hundetraining im Allgemeinen suchst, freue ich mich auf deine Nachricht!
