Hundesteuer Düsseldorf: Alles, was du als Hundehalter wissen musst
Wer mit seinem Hund durch den Volksgarten schlendert oder am Rhein spazieren geht, genießt die hohe Lebensqualität in der Landeshauptstadt. Doch zur Hundehaltung gehört in Düsseldorf auch ein wenig Bürokratie: die Hundesteuer. Doch die Stadt Düsseldorf macht es Hundehaltern einfach. Und im Vergleich zu anderen Städten ist Düsseldorf auch ziemlich moderat, was die Höhe der Hundesteuer angeht!

Damit du keine Fristen verpasst und genau weißt, welche Kosten auf dich zukommen, findest du hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte rund um die Hundesteuer in Düsseldorf.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Düsseldorf?
Düsseldorf arbeitet bei der Hundesteuer mit einem Staffelsystem. Je mehr Hunde du hältst, desto teurer wird es pro Hund:
- Bei einem Hund: 96,00 € pro Jahr
- Bei zwei Hunden: 150,00 € pro Hund (300,00 € gesamt)
- Ab drei Hunden: 180,00 € pro Hund (z. B. 540,00 € bei drei Hunden)
Besonderheit „Gefährliche Hunde“ und „Hunde bestimmter Rasse“
Für Hunde, die nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (NRW) als gefährlich gelten (§ 3 LHundG NRW) oder zu den Hunden bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW) zählen – oft auch als „Listenhunde“ bezeichnet –, erhebt die Stadt Düsseldorf eine deutlich höhere Hundesteuer.
- Ein gefährlicher Hund: 600,00 € pro Jahr
- Zwei gefährliche Hunde: 900,00 € pro Hund und Jahr
- Drei oder mehr gefährliche Hunde: 1.200,00 € pro Hund und Jahr
Auch bei einer Mischhaltung gelten besondere Regeln:
Wenn du einen gefährlichen Hund zusammen mit einem normalen Hund hältst, beträgt die Steuer für den sogenannten gefährlichen Hund 750,00 € pro Jahr, ab dem zweiten Hund dann 1050,00 € pro Jahr und Hund.
Welche Hunde als gefährlich gelten oder zu den sogenannten Hunden bestimmter Rassen zählen, erfährst du in meinem Blogartikel zum Thema → Hundehaftpflicht.
Infografik: Hundesteuer in Düsseldorf
Vergiss neben der Steuer nicht die Anmeldung beim Ordnungsamt für große Hunde (über 40 cm Schulterhöhe oder über 20 kg) nach § 11 des Landeshundegesetzes NRW – das ist ein separater bürokratischer Schritt.
Wie wird die Hundesteuer in Düsseldorf bezahlt?
Die Hundesteuer in Düsseldorf kann entweder per SEPA-Lastschriftmandat automatisch von der Stadtkasse eingezogen oder selbst per Überweisung bezahlt werden. Bei einer Überweisung ist es wichtig, den Vertragsgegenstand bzw. das Kassenzeichen aus dem Steuerbescheid anzugeben, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.
In der Regel wird die Hundesteuer in vier Teilbeträgen pro Jahr fällig. Die Zahlungstermine liegen jeweils zur Mitte eines Quartals, also am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist es auch möglich, die Hundesteuer einmal jährlich als Gesamtbetrag zu zahlen – in diesem Fall wird der Betrag am 15. Mai fällig.
Anmeldung: Fristen, Ablauf & Steuermarke
Sobald dein neuer Begleiter bei dir einzieht, tickt die Uhr. Du hast zwei Wochen Zeit, um deinen Hund beim Steueramt anzumelden. Das gilt auch, wenn du neu nach Düsseldorf ziehst.
Damit ein Hund in Düsseldorf steuerlich erfasst werden kann, benötigt das Steueramt einige grundlegende Informationen.
In der Regel werden folgende Angaben benötigt:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Halters
- Rasse oder Mischung des Hundes
- Datum, seit wann der Hund gehalten wird
- Herkunft des Hundes (zum Beispiel Tierheim, Züchter oder private Abgabe)
Und so kannst du dich für die Hundesteuer anmelden:
- Online: Am schnellsten geht es über das Online-Formular des → Serviceportals der Stadt Düsseldorf.
- Post oder persönlich: Formulare können auch ausgedruckt und eingeschickt oder in den Bürgerbüros abgegeben werden.
- Die Steuermarke: Nach der Anmeldung bekommst du die Hundesteuermarke per Post. Diese muss dein Hund außerhalb deiner Wohnung oder deines eigenen Grundstücks gut sichtbar tragen.
Sparen bei der Hundesteuer in Düsseldorf: Ermäßigungen, Vergünstigungen & Befreiungen
Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Betrag zahlen oder kann sogar von der Hundesteuer befreit werden. Die Stadt Düsseldorf definiert einige Ausnahmen für Ermäßigungen, Vergünstigungen und Befreiung.
Befreiung von der Hundesteuer
Tierheim-Bonus:
Hunde, die aus dem städtischen Tierheim Düsseldorf‑Rath übernommen werden, sind in den ersten 12 Monaten von der Hundesteuer befreit. Diese Regelung gilt konkret nur für Hunde aus dem städtischen Tierheim in Rath und ist in der offiziellen Hundesteuersatzung der Stadt Düsseldorf verankert. Die Steuerbefreiung wird auf Antrag beim Steueramt gewährt. Dem Antrag sind ein gültiger Übernahmevertrag oder ein vergleichbarer Nachweis beizulegen. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung und maximal für 12 Monate.
Assistenzhunde, Blindenführhunde & Rettungshinde:
Blindenführhunde oder andere Hunde, die Menschen mit Schwerbehinderung – zum Beispiel mit den Merkzeichen B, Bl, aG oder H – im Alltag tatsächlich unterstützen, können in Düsseldorf vollständig von der Hundesteuer befreit werden, sofern sie offiziell anerkannt sind und ein gültiger Ausweis vorliegt. Voraussetzung für die Befreiung ist also nicht nur, dass der Hund assistiert, sondern dass diese Assistenz offiziell bestätigt ist. Auf Antrag gewährt die Stadt Düsseldorf die Steuerbefreiung für solche Hunde.
Hunde, die dauerhaft auf einem im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiff gehalten werden, sind ebenfalls von der Hundesteuer befreit.
Ermäßigung / Vergünstigung bei der Hundesteuer
Düsselpassinhaber:
Inhaber des Düsselpasses können eine Ermäßigung auf die Hundesteuer beantragen. Der Düsselpass ist ein Sozialpass der Stadt Düsseldorf. Er richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen und bietet verschiedene Vergünstigungen im Alltag, zum Beispiel bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Freizeitangeboten und städtischen Gebühren. Inhaber des Düsselpasses können eine Ermäßigung von 25% auf die Hundesteuer beantragen. Die Regelung gilt allerdings nur für einen Hund.
Die Ermäßigung kann unter Umständen auch Hundehaltern gewährt werden, die keinen Düsselpass besitzen, aber wirtschaftlich mit Düsselpass-Inhabern vergleichbar sind. In solchen Fällen muss die finanzielle Situation jedoch durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Das Steueramt prüft dann im Einzelfall, ob eine wirtschaftliche Gleichstellung vorliegt. Wie beim Düsselpass selbst gilt auch hier: Die Ermäßigung kann nur für einen Hund gewährt werden.
Wachhunde:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Hundesteuer auch für Wachhunde ermäßigt werden. Das gilt zum Beispiel für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden eingesetzt werden, wenn sich das nächste bewohnte Gebäude mehr als 200 Meter entfernt befindet. Auch Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen können eine Ermäßigung erhalten, sofern diese mindestens 400 Meter von der nächsten zusammenhängenden Bebauung entfernt liegen.
Infografik: Befreiuung und Ermäßigung bei der Hundesteuer
Hundesteuer in Düsseldorf abmelden: So funktioniert es
Nicht nur die Anmeldung, auch die Abmeldung eines Hundes muss der Stadt gemeldet werden. In Düsseldorf gilt dafür eine Frist von vier Wochen.
Eine Abmeldung ist beispielsweise notwendig, wenn
- der Hund verstorben ist
- der Hund verkauft oder verschenkt wurde
- der Hund verloren gegangen ist
- der Hund ins Tierheim abgegeben wurde
- der Halter aus Düsseldorf wegzieht
Welche Angaben werden für die Abmeldung von der Hundesteuer benötigt?
Bei der Abmeldung verlangt die Stadt Düsseldorf in der Regel einige grundlegende Informationen, zum Beispiel:
- Datum des Ereignisses (z. B. Todesdatum oder Abgabedatum)
- Grund der Abmeldung
- bei Weitergabe des Hundes: Name und Anschrift des neuen Halters
In manchen Fällen kann auch ein Nachweis erforderlich sein, etwa eine tierärztliche Bescheinigung beim Tod des Hundes.
Wie kann man den Hund abmelden?
Die Abmeldung ist in Düsseldorf auf mehreren Wegen möglich:
- Online über das Serviceportal der Stadt
- Schriftlich per Formular oder Post
- Persönlich beim Bürgerbüro oder Steueramt
Die Hundesteuermarke muss bei der Abmeldung des Hundes an die Stadt Düsseldorf zurückgegeben werden.
Wann endet die Pflicht zur Entrichtung der Hundesteuer?
Die Steuerpflicht endet grundsätzlich mit dem Ende des Monats, in dem der Hund abgegeben wurde, verstorben ist oder der Halter aus Düsseldorf wegzieht. Erfolgt die Abmeldung verspätet, kann sich der steuerpflichtige Zeitraum verlängern.
Was passiert, wenn ich keine Hundesteuer bezahle?
Die Stadt Düsseldorf führt regelmäßig Kontrollen durch, etwa durch das Ordnungsamt. Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann deutlich teurer werden als die eigentliche Hundesteuer – zusätzlich kann die Steuer rückwirkend erhoben werden.
Die Anmeldung zur Hundesteuer in Düsseldorf ist unkompliziert und online schnell erledigt. Mit 96 Euro im Jahr für den ersten Hund liegt Düsseldorf im moderaten Bereich deutscher Großstädte. In einigen Städten ist die Hundesteuer deutlich höher – zum Beispiel in Mainz (186 €), Wiesbaden (180 €) oder Köln (156 €) pro Jahr für den ersten Hund.
Warum muss man überhaupt eine Hundesteuer zahlen?
Die Hundesteuer ist eine sogenannte kommunale Aufwandsteuer. Das bedeutet, dass die Städte und Gemeinden den „besonderen finanziellen Aufwand“ besteuern, den sich ein Halter für seine private Lebensführung leistet. Rechtlich gesehen wird die Hundehaltung also als eine Form von Konsum betrachtet, der über die Deckung der lebensnotwendigen Bedürfnisse hinausgeht.
Neben den Einnahmen für die Kommune verfolgt die Steuer traditionell eine lenkende Funktion: Sie soll dazu beitragen, die Anzahl der Hunde – insbesondere in dicht besiedelten Gebieten wie Düsseldorf – zu regulieren und so ein Überhandnehmen im öffentlichen Raum zu verhindern.
Wichtig zu wissen: Im Gegensatz zu Gebühren (wie z. B. der Müllabfuhr) ist die Hundesteuer nicht zweckgebunden. Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt der Kommune und müssen daher nicht zwingend für hundespezifische Leistungen, wie die Reinigung von Gehwegen oder die Bereitstellung von Hundewiesen, verwendet werden.
Disclaimer:
Alle Informationen in diesem Artikel zur Hundesteuer in Düsseldorf wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Die Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen der Stadt Düsseldorf, insbesondere der aktuellen Hundesteuersatzung, sowie ergänzender Fachliteratur.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Angaben übernommen werden. Gesetzliche Regelungen, Steuersätze, Fristen oder Befreiungen können sich jederzeit ändern. Hundehalter sollten daher bei Bedarf die offiziellen Informationen der Stadt Düsseldorf einsehen oder direkt beim Steueramt nachfragen.
Stand der Informationen: März 2026


